1. Antragsformular ausfüllen
Wenn du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast, brauchst du ein Antragsformular, das du ausgefüllt an die zuständige Gemeinde schickst.
Es zählt die Gemeinde, bei der du zuletzt gemeldet warst. Das Antragsformular kann man per Post, per E-Mail, per Scan oder per Fax einsenden. Das Formular findest du unter Punkt 2.

Ganz wichtig:
Die Frist endet 21 Tage vor der Wahl: Am 2. Februar 2025 muss das Formular angekommen sein – also am besten gleich loslegen.

2. Welches Antragsformular ist das richtige für mich?
Es gibt zwei verschiedene Fälle, und für jeden Fall gibt es ein eigenes Antragsformular.

FALL 1 (Anlage 2):
Du bist deutsch und lebst im Ausland, aber hast mindestens 3 Monate ununterbrochen in Deutschland gewohnt. In dieser Zeit  warst du älter als 13 Jahre und es ist weniger als 25 Jahre her.

Dann bitte das Formular «Anlage 2» verwenden.

FALL 2 (Anlage 2a):
Du hast noch nie in Deutschland gewohnt. ODER länger als 3 Monate, aber nur als Kind unter 14 Jahren ODER es ist länger als 25 Jahre her. Du kennst dich aber trotzdem gut aus mit den politischen Verhältnissen in Deutschland.

Dann musst du das Formular «Anlage 2a» verwenden.
(Achtung: Dieses Formular muss per Post verschickt werden)
Hast du Fragen zu «Anlage 2a»?

3. So kannst du dann wählen:
Du hast das Antragsformular versendet. Dann erhältst du einen Eintrag ins Wählerverzeichnis und bekommst die Unterlagen für die Briefwahl automatisch zugeschickt. Damit kannst du ganz bequem von deinem Wohnort im Ausland aus wählen und deine Stimme für die Bundestagswahl abgeben.

Deine Stimme zählt.

MÖGLICHE
FRAGEN:

Wann kommen die Wahlunterlagen?
Das ist noch nicht bekannt. Es kann dann aber schnell gehen. Daher: Am besten schon gleich anmelden!

Hilfestellung fürs Formular
(Punkte im Formular sind wie bei «Fall 1» (Anlage 2). 

Da ist so viel Text!
Du musst nur die 1. Seite ausfüllen - aber die 2. Seite mit abschicken. 

Wo schickst du das Formular hin? (Punkt 2 im Formular)
An die Gemeindebehörde, die für das Wählerverzeichnis zuständig ist. An dem Ort, wo du zuletzt in Deutschland gemeldet warst (z. B. Wahlamt). Wenn du nicht sicher bist, welche Behörde das in deinem Fall ist: Ruf im Rathaus der Gemeinde an und frage, wo du dich “ins Wählerverzeichnis eintragen” lassen kannst - oder schreib eine E-Mail.

Du weisst deine alte Adresse nicht mehr? (Punkt 4)
Ruf beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde an, wo du gemeldet warst.

Du weiss nicht mehr, wann du da wohnhaft warst?
(Punkt 4) Oder wann du weggezogen bist? (Punkt 5) Jahreszahlen reichen aus.
Wenn du unsicher bist: Ruf beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde an, wo du gemeldet warst. 

Du hast keinen Pass oder Personalausweis mehr? (Punkt 6)
Wende dich sofort an die
deutsche Botschaft.

Punkte 7-10:  alle abhaken, wenn korrekt, auch die Zeile nach Punkt 10.

Punkt 11: musst du nur ausfüllen, wenn du das Formular für jemand anderen ausfüllst. 

Punkt 12: Unbedingt handschriftlich unterschreiben!

→ Und dann abschicken!
Post / Fax / Scannen und E-Mailen! Geht alles.
 

Kommt eine Bestätigung, dass es angekommen ist?
Meistens nicht. Die meisten Gemeinden schicken einfach die Briefwahlunterlagen an die Adresse, die du angegeben hast (bei Punkt 11).